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Soziale Leistungen

Leistungen nach dem SGB II (ALG II) werden vom Jobcenter DA in 100% aller Fälle jeweils nur für 6 Monate bewilligt. Danach muss ein neuer Antrag mit Unterlagen eingereicht werden, dieser wird von Sachbearbeitern überprüft. Das SGB II lässt hierbei deutlich unbürokratischere Vorgehensweisen zu: §41 Abs.1 S. 4 SGB II lautet: "Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Leistungsberechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist." Nach Statistik des Jobcenter DA gibt es viele hundert Erwerbslose, bei denen der o.g. Satz zutreffend ist, da sie wegen Alter etc. wahrscheinlich keine Arbeit mehr finden werden. Einsparpotential: 2 Std. Arbeit/Antrag * 750 Pers. = 1 Vollzeitstelle + Arbeitsplatzkosten = ca. 60.000 €

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