3.4 Erstellung des Beteiligungskonzepts und Entscheidung über das Konzept https://da-bei.darmstadt.de/topic/70 Neue Ideen zur Diskussion "3.4 Erstellung des Beteiligungskonzepts und Entscheidung über das Konzept" de-de Thu, 12 Mar 2015 18:15:58 +0000 http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss monitor@werdenktwas.de (wer denkt was Support) monitor@werdenktwas.de (wer denkt was Support) Das Beteiligungskonzept wird durch das Fachamt in Abstimmung mit dem Büro der... https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought733 Das Beteiligungskonzept wird durch das Fachamt in Abstimmung mit dem Büro der Bürgerbeauftragten erstellt. Bei Projekten von hohem öffentlichen Interesse und mit hohem Konfliktpotential soll das Beteiligungskonzepts in einer projektbezogenen Arbeitsgruppe erarbeitet werden, die jeweils durch Beschluss von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung eingesetzt wird. Das Fachamt unterbreitet dabei einen Vorschlag zur Besetzung der projektbezogenen Arbeitsgruppe als Teil der entsprechenden Magistratsvorlage. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Auswahl der Verterterinnen und Vertretern transparent erfolgt und die im konkreten Fall maßgeblich involvierten Gruppen umfasst. Bei der Besetzung der projektbezogenen Arbeitsgruppe sind damit die folgenden Kriterien zu berücksichtigen: Thu, 12 Mar 2015 18:15:58 +0000 https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought733 Trialogische Besetzung der Arbeitsgruppe mit jeweils drei bis vier Vertreteri... https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought734 Trialogische Besetzung der Arbeitsgruppe mit jeweils drei bis vier Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und der betroffenen Bürgerschaft. Als betroffen gelten dabei alle, deren rechtliche, wirtschaftliche oder soziale Interessen berührt sind.

möglichst geschlechtsneutrale und repräsentative Besetzung des Gremiums
Thu, 12 Mar 2015 18:15:58 +0000 https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought734
Das vorgeschlagene Prozedere zur Besetzung von projektbezogenen Arbeitsgruppe... https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought735 Das vorgeschlagene Prozedere zur Besetzung von projektbezogenen Arbeitsgruppen ist in der Umsetzung weiter zu prüfen. Sofern möglich, sollen zusätzliche Kriterien bzw. eine Checkliste für die Besetzung aus der Praxis abgeleitet und der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden. Auch ein Erfahrungsaustausch zu Akteuren und Betroffenengruppen als potentiellen Mitgliedern von projektbezogenen Arbeitsgruppen ist denkbar. Falls notwendig, sind entsprechende Anpassungen am Prozess vornehmen. Thu, 12 Mar 2015 18:15:58 +0000 https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought735 Falls eine projektbezogene Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, müssen Magistrat u... https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought736 Falls eine projektbezogene Arbeitsgruppe eingesetzt wurde, müssen Magistrat und Stadtverordnetenversammlung über das Beteiligungskonzept entscheiden; eine mögliche Abweichung von der Empfehlung der Arbeitsgruppe ist zu begründen. Thu, 12 Mar 2015 18:15:58 +0000 https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought736 In allen anderen Fällen erfolgt die Entscheidung über das Beteiligungskonzept... https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought737 In allen anderen Fällen erfolgt die Entscheidung über das Beteiligungskonzept grundsätzlich durch das Fachamt in Abstimmung mit dem zuständigen Dezernenten bzw. der zuständigen Dezernentin, sofern sich nicht aus §§ 9, 51 Hessische Gemeindeordnung (HGO) eine Zuständigkeit des Magistrates oder der Stadtverordnetenversammlung ergibt. Thu, 12 Mar 2015 18:15:58 +0000 https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought737 Die Bürgerbeauftrage soll auch bei der Entscheidung über das Beteiligungskonz... https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought738 Die Bürgerbeauftrage soll auch bei der Entscheidung über das Beteiligungskonzept in den Prozess involviert bleiben und Transparenz und Verbindlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger sicherstellen. Thu, 12 Mar 2015 18:15:58 +0000 https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought738 Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass im jeweiligen Beteiligungskonzept die... https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought739 Grundsätzlich ist sicherzustellen, dass im jeweiligen Beteiligungskonzept die Qualitätskriterien der Leitlinien (siehe Kapitel 2) berücksichtigt werden. Das Beteiligungskonzept enthält folgende Bausteine: Thu, 12 Mar 2015 18:15:58 +0000 https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought739 <br/>Titel <br/>Kurzbeschreibung (Ausgangsituation, ggf. Historie, Umfeldan... https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought740
Titel
Kurzbeschreibung (Ausgangsituation, ggf. Historie, Umfeldanalyse)
Beteiligungsgegenstand (Woran soll beteiligt werden?)
Ziel (Was soll durch Beteiligung erreicht werden?) und Stufe der Beteiligung
Zielgruppen
Prozessplan (Abstimmung von Planungs-, Beteiligungs- und Rückkopplungs- sowie Entscheidungsphasen)
Methoden
Zeitplan, Finanzierungsplan, Ansprechpersonen
Umgang mit Ergebnissen

Was hat sich bewährt?

Welche Anregungen für ähnliche Prozesse lassen sich ableiten?
Thu, 12 Mar 2015 18:15:58 +0000 https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought740
Der Arbeitskreis regt an, der Verwaltung klare Kriterien an die Hand zu geben... https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought741 Der Arbeitskreis regt an, der Verwaltung klare Kriterien an die Hand zu geben, in welche „Kategorie“ ein Beteiligungsverfahren fällt, welche Methoden im jeweiligen Fall angewendet werden können und welche Kosten dabei zu veranschlagen sind. Hierzu soll im Rahmen der Umsetzung der Leitlinien in einem internen Verwaltungsprozess, ggf. mit externer Unterstützung, eine entsprechende Handlungsrichtlinie für die Verwaltung erarbeitet werden. Thu, 12 Mar 2015 18:15:58 +0000 https://da-bei.darmstadt.de/topic/70/#thought741