Schulkinderbetreuung, hier Ganztagsbetreuung
Zusammenführung (verwaltungs- und finanztechnisch (sprich: gemeinsamer Haushalt)) des Jugend- und Schulamts in der Schulkinderbetreuung, somit Förderung einer einheitlichen Ganztagsbetreuung und Freisetzung von Synergien. Dies' hätte langfristig zur Folge, die Kinderhorte in die Schulkinderbetreuung zu integrieren.