Idee zur Diskussion "Natur- und Landschaftspflege"
show_voting = 1
JG2013
erstellt am 04.06.13 08:40 - Einnahmevorschlag #269

Zigarettenkippen

Strafe für Zigarettenstummel auf der Straße statt Mülleimer

82
28
4
Zurück zur Übersicht
Weitere Kommentare
U.R.

U.R.

04.06.2013 um 11:55

Verschmutzung öffentlicher Wege ist selbstverständlich bereits mit einem Ordnungsgeld belegt. Nur läuft nicht hinter jedem Raucher ein Mitarbeiter des Ordnungsamts... Das einzige Problem ist hier nur das Erwischtwerden...
Franco

Franco

09.06.2013 um 08:12

Stimmt. Zigaretten und ausgespuckte Kaugummis sind an der Tagesordnung. Erwischen ist kein Problem, wenn ich durch die stadt laufe, sehe ich i m m e r welche, die eine Kippe wegwerfen, dito aus dem Auto.
Fuß und Rad

Fuß und Rad

10.06.2013 um 23:44

Rauchverbot auf Kinderspielplätzen!
Magistrat

Magistrat

23.12.2013 um 12:45

Vorlage-Nr. 2013/0238 (Sammelvorlage zu den Ideen #359/13 und #269/13)



Beschlussvorschlag:

  1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Magistrat beschließt die Umsetzung des Vorschlags 269/13.




Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.09.2013:


Das Wegwerfen von Zigarettenkippen, wie auch die Verunreinigungen des öffentlichen Straßenraums mit Hundekot stellt nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie der städtischen Präventionskonvention eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der Präventionskonvention mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden kann. Angemessen wären in diesen Fällen 20 bis 35 €. Ein entsprechender Verwarnungsgeldkatalog, der auch andere Abfälle wie Verpackungen, Flaschen, Dosen, Kaugummis, etc. erfasst, wird derzeit im Dezernat II erarbeitet. Eine erweiterte Überwachungs- und Kontrolltätigkeit der Kommunalpolizei ist dann erforderlich. Vorrangiges Ziel dieser Überwachungstätigkeit ist, ein Mehr an Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt. Es werden dann sicher auch entsprechende Verwarnungsgeldeinnahmen erzielt werden. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen müssen mit den Personal- und Sachaufwendungen gegengerechnet werden. In Anbetracht des hohen Überwachungsaufwands bei abfallrechtlichen Verstößen sind diese Kosten deutlich höher anzusetzen wie die erzielbaren Mehreinnahmen. Konkret können bei einer Umsetzung der Maßnahme Mehreinnahmen in Höhe von 24.150 €/28.750 € erwartet werden. Hinsichtlich des Wegwerfens von Zigarettenkippen ist nach einem Vorschlag der Verwaltung ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € je Verstoß vorgesehen. Bei angenommenen fünf pro Tag festgestellten und zu ahndenden Verstößen ergibt dies für 230 Arbeitstage im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von ca. 28.750 €. Bezüglich der Verunreinigung des öffentlichen Raumes mit Hundekot ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 € angedacht. Geht man davon aus, dass pro Arbeitstag drei Verstöße geahndet werden, so ergibt dies bei 230 Arbeitstagen im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von 24.150 €.

Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
Der Vorlage wird zugestimmt.



Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0238:
  • - Ausschuss für Sport und Gesundheit am 26.11.2013


Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.





Vorlage im Parlis