Staffelpreise Kinderbetreuung
Staffelpreise für die Kinderbetreuung. Gutverdiener können etwas mehr bezahlen (und zahlen bei Tagesmüttern und Kinderfrauen eh viel höhere Preise). Zusätzliche Einnahmen daraus können in eine verbesserte Betreuung investiert werden.
Magistrat
23.12.2013 um 12:45
Vorlage-Nr. 2013/0353
Beschlussvorschlag:
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:
Bei der Erhebung einkommensabhängig gestaffelter Elternentgelte (die für städtische und kirchliche Einrichtungen sowie AWO, ASB und Educcare gelten würden, weil 100%- Finanzierung durch Stadt) wäre eine aufwändige Einkommensprüfung in jedem Einzelfall unumgänglich. Hierfür ist zwangsläufig zusätzliches, qualifiziertes Personal notwendig. Um unter dieser Voraussetzung dennoch Mehreinnahmen erzielen zu können, die evtl. „in eine verbesserte Betreuung investiert werden könnten“, müssten zunächst die zu erwartenden zusätzlichen Kosten gedeckt werden. Dies hätte zur Folge, dass die Entgelte – trotz Staffelung – in ihrer Gesamtheit unverhältnismäßig stark angehoben werden müssten. Hinzu kommt, dass die Träger, die nicht zu 100% von der Stadt finanziert werden (50% der Einrichtungen) diese Regelung nicht übernehmen müssen.
Trotzdem wird das Sozialdezernat in die Materie einsteigen und die Einführung von Staffelpreisen vertieft prüfen.
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0353:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Vorlage im Parlis