Bußgelder für uneinsichtige Hundebesitzer
Obwohl ich auch Hundebesitzerin bin, ärgere ich mich über die Menschen, die die Hinterlassenschaften ihrer Hunde nicht entfernen. Es ist so einfach,immer Plastikbeutelchen bei sich zu haben, um schnell Alles zu beseitigen. Eine Möglichkeit , uneinsichtige Hundeausführer zum Umdenken zu bringen, wären unauffällige Kontrolleure, die der Stadt auch Geld einbringen würden.
Hildegard
13.06.2013 um 12:55
Magistrat
23.12.2013 um 12:06
Vorlage-Nr. 2013/0238 (Sammelvorlage zu den Ideen #359/13 und #269/13)
Beschlussvorschlag:
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.09.2013:
Das Wegwerfen von Zigarettenkippen, wie auch die Verunreinigungen des öffentlichen Straßenraums mit Hundekot stellt nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sowie der städtischen Präventionskonvention eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach der Präventionskonvention mit einer Geldbuße bis 5.000 € geahndet werden kann. Angemessen wären in diesen Fällen 20 bis 35 €. Ein entsprechender Verwarnungsgeldkatalog, der auch andere Abfälle wie Verpackungen, Flaschen, Dosen, Kaugummis, etc. erfasst, wird derzeit im Dezernat II erarbeitet. Eine erweiterte Überwachungs- und Kontrolltätigkeit der Kommunalpolizei ist dann erforderlich. Vorrangiges Ziel dieser Überwachungstätigkeit ist, ein Mehr an Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt. Es werden dann sicher auch entsprechende Verwarnungsgeldeinnahmen erzielt werden. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen müssen mit den Personal- und Sachaufwendungen gegengerechnet werden. In Anbetracht des hohen Überwachungsaufwands bei abfallrechtlichen Verstößen sind diese Kosten deutlich höher anzusetzen wie die erzielbaren Mehreinnahmen. Konkret können bei einer Umsetzung der Maßnahme Mehreinnahmen in Höhe von 24.150 €/28.750 € erwartet werden. Hinsichtlich des Wegwerfens von Zigarettenkippen ist nach einem Vorschlag der Verwaltung ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € je Verstoß vorgesehen. Bei angenommenen fünf pro Tag festgestellten und zu ahndenden Verstößen ergibt dies für 230 Arbeitstage im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von ca. 28.750 €. Bezüglich der Verunreinigung des öffentlichen Raumes mit Hundekot ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 € angedacht. Geht man davon aus, dass pro Arbeitstag drei Verstöße geahndet werden, so ergibt dies bei 230 Arbeitstagen im Jahr einen zusätzlichen Ertrag von 24.150 €.
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
Der Vorlage wird zugestimmt.
Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0238:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Vorlage im Parlis