Einsparung Verwaltungstätigkeiten im Familienzentrum
Das Familienzentrum der Stadt bietet jungen Eltern und ihrem Nachwuchs gemeinschaftliche Frühstücksveranstaltungen mit integrierter Beratung rund ums Kind an. Die Teilnahme erfolgt gegen eine kleine Gebühr.
Diese kann aber nicht vor Ort entrichtet werden, sondern wird via Eintrag über eine Liste vom Konto abgebucht. Somit muss jede Woche eine Verwaltungskraft die Liste abgleichen, um die 2,50 Euro pro Teilnehmer einzeln abbuchen zu lassen.
Andere Anbieter in diesem Bereich lösen diese Problematik mit einer Spendenbox am Eingang. Nach deren Angaben wird damit genauso viel Geld eingenommen, nur ohne Verwaltungsakt.
Vorschlag: Bei Kleinstsummen zukünftig keine individuelle Erfassung mehr, sondern Spendenboxen oder Lösung über Automaten in Ämtern, an denen Tickets gezogen werden können.
Magistrat
23.12.2013 um 12:48
Vorlage-Nr. 2013/0343
Beschlussvorschlag:
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.09.2013:
Offene Baby- / Still-Treffs und offene Eltern-Kind-Treffs werden jeweils in den 4 Außenstellen Wixhausen / Kranichstein / Arheilgen / Eberstadt und in der Hauptstelle des Familienzentrums, Frankfurter Str. 71, angeboten. Pro Woche finden aktuell 9 Angebote statt. Als Teilnahmegebühr werden pro Treff 3 € für Mutter / Vater und Kind erhoben. Zusätzlich wird einmalig pro Quartal eine Verwaltungsgebühr von 1,50 € fällig, unabhängig davon wie oft die Teilnahme in dem Treff erfolgt ist.
Bei Teilnahme an dem Treffangebot trägt sich der Teilnehmer/in in eine Anwesenheitsliste ein, füllt ein Anmeldeformular (1 x im Quartal) aus und erteilt damit eine einmalige Einzugsermächtigung. Anhand dieser erfolgt dann die Abbuchung Quartalsweise.
Eine Installation von Kassenautomaten wurde bereits früher geprüft und wegen der Kosten verworfen.
Der Hinweis auf andere Träger mit deren Regelungen (etwa Spendenboxen) greift hier nicht, weil die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Regelungen GemKVO und der Dienstanweisung Haushalt unterworfen ist. Hier wird bestimmt, dass Kassengeschäfte möglichst unbar zu erfolgen haben (Kassensicherheit, Kassenpersonal usw.). Das Aufstellen von Spendenboxen (so genannte Einnahmehandkassen) ist nur in Ausnahmefällen und unter strikten Auflagen möglich, die die Kursleitungen nicht erfüllen können. Es gibt klare Vorgaben des Revisionsamtes, die bereits in der Vergangenheit dazu geführt haben, dass Handkassen in den-4- Ämtern eingezogen wurden, gerade mit dem Argument der Sicherheit, der Kontrolle, des Zugriffs usw.
Es ist davon auszugehen, dass die Kursgebühreneinnahmen durch die vorgeschlagene Praxis sinken, was der Ausweitung der freiwilligen städtischen Leistungen gleich kommt. Dies ist mit dem Haushaltskonsolidierungskonzept nicht vereinbar.
Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0343:
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Vorlage im Parlis