Bürgersteigparken ist eine Ordnungswidrigkeit = 15€ Knöllchen
In ganz Darmstadt wird es toleriert mit dem Auto auf dem Bürgersteig zu parken. Dies ist aber einer Ordnungswidrigkeit, die in anderen Städten mit mind. 15€ geandet wird. So würden endlich Fußgänger wieder auf dem Bürgersteig laufen können und die Stadt würde Geld einnehmen.
Ebenso sollte endlich auf den freien Plätzen Parkgebühren eingeführt werden.
Heinrich Ruhemann
17.05.2013 um 18:51
Conny
24.05.2013 um 20:08
Jürgen Maier
31.05.2013 um 11:30
Klaus
04.06.2013 um 09:01
WolfgangP
04.06.2013 um 12:13
Carmelita
05.06.2013 um 14:23
SC
05.06.2013 um 15:16
Fuß und Rad
05.06.2013 um 17:07
Marty
06.06.2013 um 08:02
Klaus
06.06.2013 um 10:08
gute Idee
09.06.2013 um 14:37
U.R.
10.06.2013 um 12:57
Be Kr
11.06.2013 um 10:58
bürg289
13.06.2013 um 22:27
Magistrat
07.01.2014 um 10:19
Beschlussvorschlag:
1. Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Magistrat stimmt einer Ahndung des Gehwegparkens unter Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zu.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.11.2013:
Das Gehwegparken ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten, soweit es nicht durch Zeichen oder Markierungen besonders zugelassen ist, und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip. Die Kommunalpolizei erteilt Verwarnungen regelmäßig mit Augenmaß, indem sie eine Abwägung zwischen den verschiedenen Belangen vornimmt. Zu Berücksichtigen sind insbesondere die Interessen der Anwohner an einem wohnortnahen Abstellplatz für ihr Fahrzeug, der Geschäftleute an einer Abstellmöglichkeit für deren Kunden und der anderen Verkehrsteilnehmer, vor allem von Fußgängern, an einem gefahrlosen Passieren der abgestellten Fahrzeuge.
Hinsichtlich des Gehwegparkens gibt es zahlreiche Fälle, in denen eine Ahndung geboten ist. Dies belegt die Anzahl von 9132 Verwarnungen, die im Jahr 2013 erteilt worden sind. Eine Ahndung erfolgte insbesondere dann, wenn die verbleibende Breite des Gehweges nicht mehr ausreicht, um mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen an dem abgestellten Fahrzeug vorbei zu kommen.
Auf der anderen Seite lässt die aktuelle Parkraumsituation mit einem hohen Parkdruck in Bezirken mit einem hohen Anteil an Wohnraum und Geschäften (z. B. Bessungen, Johannesviertel, Martinsviertel) eine sofortige und umfassende Ahndung des Gehwegparkens nicht zu. Hier sind notwendige Alternativen zum Gehwegparken für Anwohnerinnen und Anwohner, Kundinnen und Kunden zu entwickeln, denn ohne ausreichende (Park-)alternativen würde eine intensive Kontrolle nicht auf die notwendige Akzeptanz bei der Bewohnerschaft stoßen.
Vor diesem Hintergrund wird -in Zusammenarbeit mit dem Dezernat III- an einem integrierten Verkehrskonzept gearbeitet. Hierbei sind verkehrsmeidende, verkehrslagernde und verkehrslenkende Maßnahmen in Vorbereitung. Unter anderem handelt es sich um:
Mit der Einführung des Jobtickets für die Beschäftigten der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum 1.1.2014 konnte bereits eine wichtige Maßnahme erfolgreich umgesetzt werden. Mit dem Angebot des Jobtickets werden starke Anreize gesetzt, auf alternative Fortbewegungsmittel zum Auto umzusteigen.
Der Vorschlag, das Gehwegparken zu reduzieren, ist in diesem Gesamtkonzept zu sehen und durch einen angemessenen Vollzug mittels Kontrolle und Bußgeldbescheide zu begleiten.
In vielen Bereichen im Stadtgebiet wird teilweise seit Jahren mit zwei Rädern, in wenigen Fällen auch mit dem ganzen Fahrzeug, auf dem Gehweg geparkt, ohne dass eine Behinderung des Fußgängerverkehrs vorliegt. In diesen Fällen hat es sich bewährt, das Gehwegparken zu tolerieren, da der hohe Parkdruck vielerorts keine Alternative zulässt, bzw. das Parken am Fahrbahnrand sogar zu Behinderungen führen würde. An dieser Praxis sollte festgehalten werden.
Würde die Kommunalpolizei ihre Praxis ändern und das Gehwegparken künftig ausnahmslos ahnden, wäre mit zahlreichen, aus Sicht des Magistrats teilweise berechtigten Beschwerden und Einsprüchen zu rechnen. Da bei Einsprüchen gegen Ordnungswidrigkeiten der Vorgang an das Regierungspräsidium nach Kassel weitergeleitet wird, würden die strittigen Bußgelder allenfalls durch das Regierungspräsidium Kassel erhoben und vereinnahmt werden können. Beim Bürger- und Ordnungsamt entstünde ein erheblicher personeller Mehraufwand. Gleichzeitig würde sich der Druck auf das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erhöhen, an vielen Stellen im Stadtgebiet das Gehwegparken durch die Anordnung entsprechender Verkehrszeichen oder Markierungen zuzulassen, was dort wiederum einen zusätzlichen Sach- und Personalaufwand verursachen würde.
Zu der ebenfalls vorgeschlagenen Einführung von Parkgebühren auf freien Plätzen ist zu sagen, dass der Magistrat bereits mit der Erhebung von Parkgebühren auf öffentlichen Flächen begonnen hat. Zunächst wurden die entsprechende Beschilderung und notwendige Parkscheinautomaten auf dem Parkplatz der Orangerie aufgestellt. Derzeit wird der östliche Mercksplatz so vorbereitet, dass eine Erhebung von Parkgebühren möglich ist. Weitere Flächen werden folgen.
Beschluss des Magistrats vom 18.12.2013:
Der Vorlage wird zugestimmt.
Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0424:
Vorlage im Parlis