Idee zur Diskussion "Wirtschaft und Tourismus "
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Andreas
erstellt am 08.06.13 12:09 - Einnahmevorschlag #314

Gewinnabführungsvertrag Sparkasse

Soweit dies noch nicht realisiert ist, könnte mit der Sparkasse Darmstadt als städtischer Beteiligung ein gewinnabführungsvertrag geschlossen werden. Mal angenommen, man würde die Sparkasse verpflichten, die Hälfte des Gewinns an ihre Träger abzuführen, könnten bei zuletzt in 2011 15,5 Mio. € Gewinn knapp 3,9 Mio. € (ich gehe davon aus, dass die Stadt halber Anteilseigner ist, der Kreis der Andere) an die Stadt abgeführt werden, jährlich!

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Magistrat

Magistrat

23.12.2013 um 12:29

Vorlage-Nr. 2013/0372



Beschlussvorschlag:

  1. Der Magistrat nimmt die Stellungnahme der Finanzverwaltung zum Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Stadt- und Kreissparkasse Darmstadt (Sparkasse) zur Kenntnis.



Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.10.2013:



Die Überschussverteilung der hessischen Sparkassen ist in § 16 des Hess. Sparkassengesetzes geregelt. Demnach stehen maximal zwei Drittel des jeweiligen Jahresüberschusses (nach Verrechnung von Verlustvorträgen) zur Abführung an die Träger zur Verfügung. Über die genaue Höhe der Abführung entscheidet aber ausschließlich der Verwaltungsrat der Sparkasse auf der Grundlage eines Vorschlages des Vorstandes der Sparkasse.

Die Wissenschaftsstadt Darmstadt erhält nach der Beschlussfassung des Verwaltungsrates gem. § 44 Abs. 4 der Satzung der Sparkasse vom 01.07.2010 entsprechend ihres Trägeranteils einen Anteil von 60 % des zu verteilenden Überschusses. Die durchschnittliche Aus- schüttung der letzten 10 Jahre an die Wissenschaftsstadt Darmstadt lag bei rd. 2,12 Mio. Euro pro Jahr. Davon ist die Kapitalertragsteuer abzuziehen.
Der Entscheidungsfindungsprozess, der allein dem Verwaltungsrat als oberstes Organ der Sparkasse obliegt, ist einer vertraglichen Regelung nicht zugänglich. Der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages ist nicht möglich.

Beschluss des Magistrats vom 06.11.2013:
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.



Beratung der Vorlage-Nr. 2013/0372:
  • - 2. Lesung Haupt und Finanzausschuss am 05.12.2013


Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2013:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt von der Vorlage Kenntnis.



Vorlage im Parlis