Hinweise zu Verwaltungsverfahren

Hier finden Sie weitere Erläuterungen zu den Vorgängen, wenn Sie eine Meldung in einem der Themenbereiche abgesetzt haben.

 

1. Bereich Fahrzeuge ohne Zulassung

Sie möchten ein Fahrzeug ohne Zulassung melden?
Dann nutzen Sie bitte den Bereich mit dem Namen Fahrzeuge ohne Zulassung.

Sie können hier nur Fahrzeuge melden, die Sie im öffentlichen Verkehr sehen.
Fahrzeuge,die auf einem Privatgelände stehen, werden nicht bearbeitet.

Fahrzeuge ohne Zulassung im öffentlichen Verkehr sind:

  • Fahrzeuge ohne Nummernschild (KFZ-Kennzeichen).

  • Fahrzeuge mit Nummernschild, aber ohne gültige Zulassungs-Plakette.

    Zum Beispiel LKW-Anhänger oder ein Wohnmobil ohne Zulassungs-Plakette.

  • Kleinkraft-Räder (zum Beispiel Roller) ohne Nummernschild.

    Oder Kleinkraft-Räder mit einem nicht gültigen Nummernschild.

    Ein Nummernschild für Kleinkraft-Räder heißt Versicherungskennzeichen. Dieses Nummernschild ist immer ab dem 1. März eines Jahres für ein Jahr gültig. Das Datum steht auf dem Nummernschild am unteren Rand. Daran erkennen Sie, ob ein Nummernschild für Kleinkraft-Räder gültig ist.

 

Das passiert, wenn Sie hier ein Fahrzeug ohne Zulassung melden:

Das gemeldete Fahrzeug erhält einen roten Aufkleber. Mit diesem Aufkleber wird der Halter des Fahrzeugs informiert, dass er das Fahrzeug entfernen muss. Auf dem Aufkleber steht das Datum einer Frist. Das heißt: Bis zu diesem Tag muss der Halter des Fahrzeugs entfernen.

Nach Ablauf der Frist versucht die zuständige Fachstelle den Halter zufinden. Der Halter bekommt dann eine Strafanzeige. Ihm drohen eine Geldstrafe und das Fahrzeug wird abgeschleppt.

Die Gesetze sagen, dass ein Fahrzeug ohne Zulassung nach 4 Wochen als Abfall gilt. Und es beseitigt werden muss. Die Gesetze dafür heißen: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG). 


2. Bereich Schrott-Fahrräder

Sie möchten ein Schrott-Fahrrad melden?
Dann nutzen Sie bitte den Bereich mit dem Namen Schrott-Fahrräder.

Sie können hier nur Fahrräder melden, die auf öffentlichen Flächen stehen.
Fahrräder, die auf einem Privatgelände stehen, werden nicht bearbeitet.

 Schrott-Fahrräder sind:

  • Fahrräder, die kaputt und nicht mehr zu fahren sind.
    Und seit mindestens drei Monaten anderselben Stelle stehen.

Bitte fügen Sie zu Ihrer Meldung, wenn möglich, ein Foto des Fahrrades hinzu.

Das passiert, wenn Sie ein Schrott-Fahrrad hier melden:

Das gemeldete Schrott-Fahrrad wird durch das Foto geprüft. Dann wird das Fahrrad vor Ort geprüft. Das Fahrrad wird mit einer Nachricht an den Besitzer markiert. Auf dieser Nachricht steht: Sie müssen das Fahrrad entfernen! Dafür bekommt der Besitzer eine Frist von 2 bis 4 Wochen. Sonst wird das Fahrrad vom Ordnungsamt entfernt.

 

3. Bereich Straßenbeleuchtung

Sie möchten eine defekte oder beschädigte Straßenbeleuchtung melden?
Dann nutzen Sie bitte den Bereich mit dem Namen Straßenbeleuchtung.

Sie können hier nur eine Straßenbeleuchtung melden, die öffentlichen Raum steht.
Für private Straßenlaternen ist die Stadt Darmstadt nicht zuständig.

Das passiert, wenn Sie eine beschädigte Straßenbeleuchtung hier melden:

Ihre Meldung wird von an die Firma e-netz Südhessen weitergeleitet. Diese Firma betreibt das städtische Beleuchtungsnetz. Sie ist auch für die Wartung und Reparaturen zuständig. Die Reparatur erfolgt meistens innerhalb von 5 Tagen.

 

4. Bereich Müll auf Spielplätzen

Sie möchten Müll auf einem Spielplatz melden?
Dann nutzen Sie bitte den Bereich mit dem Namen Müll auf Spielplätzen.

Sie können hier nur Müll auf öffentlichen Spielplätzen melden.
Für Spielplätze, die auf dem Gelände einer Schule oder Kindertagesstätte liegen, ist der Mängelmelder nicht zuständig. Auch nicht für Spielplätze auf einem Privatgelände.

Das passiert, wenn Sie Müll auf öffentlichen Spielplätzen hier melden:

Die Müllentsorgung auf öffentlichen Spielplätzen erfolgt regelmäßig. Diese Aufgabe übernimmt der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD).

Die öffentlichen Spielplätze der Stadt Darmstadt werden mindestens 1 Mal pro Woche kontrolliert. Diese Aufgabe übernimmt das Grünflächenamt.

Manchmal laden Personen ihren Müll zwischen den Kontrollen ab. Ihre Meldung über eine solche Verschmutzung wird an das Grünflächenamt weitergeleitet. Das Grünflächenamt verständigt dann die EAD. Und der EAD entsorgt den Müll.

Information zu Ruhestörung auf Spielplätzen:

Für Ruhestörungen auf Spielplätzen ist der Mängelmelder nicht zuständig. Wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei oder das Ordnungsamt (Telefon 06151 13 2261).


5. Bereich Schäden an Spielgeräten

Sie möchten beschädigte Spielgeräte auf einem Spielplatz melden?
Dann nutzen Sie bitte den Bereich mit dem Namen Schäden an Spielgeräten.

Sie können hier nur Schäden an Spielgeräten auf öffentlichen Spielplätzen melden.
Für Spielplätze, die auf dem Gelände einer Schule oder Kindertagesstätte liegen, ist der Mängelmelder nicht zuständig. Auch nicht für Spielplätze auf einem Privatgelände.

Das passiert, wenn Sie Schäden an Spielgeräten hier melden:

Die öffentlichen Spielplätze der Stadt Darmstadt werden mindestens 1 Mal pro Woche kontrolliert. Diese Aufgabe übernimmt das Grünflächenamt.

Manchmal beschädigen Personen die Spielgeräte zwischen diesen Kontrollen. Ihre Meldung über eine solche Beschädigung wird an das Grünflächenamt weitergeleitet. Bei einem dringenden Mangel überprüft das Grünflächenamt den Mangel sofort vor Ort.

Information zu Ruhestörung auf Spielplätzen:

Für Ruhestörungen auf Spielplätzen ist der Mängelmelder nicht zuständig. Wenden Sie sich bitte direkt an die Polizei oder das Ordnungsamt (Telefon-Nummer 06151 13 2261).

 

6. Bereich Straßenschilder

Sie möchten ein beschädigtes Straßenschild melden?
Dann nutzen Sie bitte den Bereich mit dem Namen Straßenschilder.

Zu diesem Bereich gehören Beschädigungen und Mängel an:

  • Straßenschildern
  • Wegweisern
  • Begrenzungspollern

Schilder, die von Pflanzen verdeckt werden, können hier nicht bearbeitet werden. Bei einer dringenden Verkehrsgefährdung rufen Sie bitte den Notruf an (Telefon-Nummer 110).

Das passiert, wenn Sie Schäden an Straßenschildern hier melden:

Für die Reparatur von Straßenschildern ist das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt zuständig. Die zuständige Abteilung heißt: Bau und Betrieb, Sachgebiet Verkehrstechnik. Ihre Meldung wird von dem zuständigen Sachbearbeiter vor Ort geprüft. Dann reparieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Außendienst den Mangel.

 

7. Bereich überfüllte Papierkörbe in Parkanlagen

Sie möchten überfüllte Papierkörbe in einer Parkanlage melden?
Dann nutzen Sie bitte den Bereich mit dem Namen überfüllte Papierkörbe in Parkanlagen.

Sie können hier nur überfüllte Papierkörbe in öffentlichen Parkanlagen melden.
Für private Parkanlagen ist der Mängelmelder nicht zuständig.

Das passiert, wenn Sie überfüllte Papierkörbe in Parkanlagen hier melden:

Die Papierkörbe in den öffentlichen Parkanlagen werden regelmäßig geleert. Diese Aufgabe übernimmt der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD). In einigen Parkanlagen übernimmt diese Aufgabe auch das Grünflächenamt.

Trotzdem kann es passieren, dass Papierkörbe überfüllt werden. Ihre Meldung wird an den EAD oder an das Grünflächenamt weitergeleitet. Diese leeren dann die Papierkörbe.