Worum geht es genau?
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat im Herbst 2019 - nach einer ersten Ideensammlung in Kooperation mit der Regionalgruppe der Ökumenischen Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche e.V. (HuK) und dem Verein vielbunt e.V. einen offenen künstlerischen Wettbewerb zur Gestaltung eines Mahnmals für die Opfer des §175 StGB ausgelobt.
Sie setzt damit einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung um, in Darmstadt einen Ort des Gedenkens für Betroffene und Verfolgte des § 175 StGB zu schaffen, an dessen Entwicklung und Ausgestaltung Bürgerinnen und Bürger und interessierte Gruppen beteiligt werden sollen.
Das Mahnmal soll an alle Opfer des § 175 StGB erinnern und zugleich ein Zeichen setzen gegen Intoleranz und gegen Ausgrenzung. Es steht für unsere offene Stadtgesellschaft und wird auf breiter gesellschaftlicher Basis unterstützt.
Was ist bislang geschehen?
Für die Gestaltung des Mahnmals wurde im Herbst 2019 ein zweistufiger, künstlerischer Wettbewerb ausgelobt. Die Ausschreibung richtete sich an professionell im Bereich der Bildenden Kunst tätige Einzelpersonen, Künstlerpaare und Gruppen. Um eine möglichst große künstlerische Bandbreite zu erhalten, wurde auf Vorgaben zu Materialität und Art der Arbeit weitestgehend verzichtet. Auch eine Standortfestlegung ist noch nicht erfolgt.
Im ersten Schritt des zweistufigen Wettbewerbs hat die Jury in einem angeregten und konstruktiven Austausch unter den rund 40 Einreichungen fünf Entwürfe in die engere Wahl genommen und sich dabei auf sehr unterschiedliche künstlerische Positionen verständigt. Erfreut zeigte sich die Jury über die Qualität und Vielfalt der Wettbewerbsbeiträge.
Was passiert als nächstes?
In der zweiten Wettbewerbsphase werden die in die engere Wahl genommenen Beiträge der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt und ein Stimmungsbild erhoben. Abschließend spricht die Jury eine Empfehlung an die städtischen Gremien aus, welcher Entwurf zur Umsetzung gelangen soll. Die Entscheidung soll dann bis zum Sommer 2020 fallen. Über den Standort des Mahnmals befindet die städtische Kunstkommission und gibt eine Empfehlung für den Magistrat ab. Für die Realisierung des Kunstwerks stellt die Wissenschaftsstadt Darmstadt 25.000 EUR bereit.
Was können Sie hier machen?
Während der zweiten Wettbewerbsphase können Sie zwischen dem 29. April und dem 20. Mai 2020 die fünf vorausgewählten Wettbewerbsbeiträge bewerten und Ihren Favoriten wählen. Ihr Votum fließt in die finale Juryentscheidung ein.
Hier gelangen Sie zu den fünf Wettbewerbsbeiträgen und zur Abstimmung. Mit der „Daumen-Hoch“- Funktion können Sie Ihren Favoriten auswählen. Bitte beachten Sie: Zur Abstimmung müssen Sie auf der Beteiligungsplattform der Wissenschaftsstadt Darmstadt registriert bzw. angemeldet sein.
Bei den Entwürfen handelt es sich um die Originalbeiträge, die auch der Jury vorgelegen haben. Die Wettbewerbsbeiträge bleiben bis zur abschließenden Entscheidung der Jury anonym. Ein Zwischenergebnis wird nicht veröffentlicht. Der Standort für das Kunstwerk ist noch offen. Dieser wird erst festgelegt, wenn die Entscheidung über den Entwurf gefallen ist.
Wie fließt Ihr Votum in die finale Juryentscheidung ein?
In die finale Juryentscheidung wird Ihr Votum wie folgt eingehen: Der Entwurf, für den sich mehr als 40 Prozent der Teilnehmenden aussprechen, wird mit fünf Stimmen in der Juryentscheidung berücksichtigt. Erhält kein Entwurf mehr als 40 Prozent der abgegebenen Voten, wird der Entwurf mit der höchsten Zustimmung mit drei Stimmen, der Entwurf mit der zweithöchsten Zustimmung mit zwei Stimmen in die Juryentscheidung einfließen.
Abschließend wird die Jury eine Empfehlung an die städtischen Gremien aussprechen, welcher Entwurf zur Umsetzung gelangen soll.
Wer sitzt in der Jury?
Der Jury gehören Oberbürgermeister Jochen Partsch, die Vorsitzende des Kulturausschusses Hildegard Förster-Heldmann, Kulturreferent Prof. Dr. Ludger Hünnekens, Martin Benn vom Evangelischen Dekanat Darmstadt-Stadt, Markus Jöckel von der AG Homosexuelle und Kirche, Leon Reinel vom Verein vielbunt e.V. und Christine König vom Berufsverband Bildender Künstler BBK an.