DerBürger

DerBürger

02.10.2022 um 21:48

Konsequentes Durchsetzen des Parkverbots auf Gehwegen

Themenbereich: Sicherheit und Ordnung, Mobilität und ÖPNV
Stadtteil: gesamtstädtisch
Zeitraum des Verfahrens: 2. Halbjahr 2022

Ich fordere die Stadt auf, das bestehende Parkverbot auf Gehwegen in der ganzen Stadt konsequent durchzusetzen, bzw. dort explizit zu erlauben, wo die Gehwege breit genug sind.
In vielen Straßen ist es üblich geworden, PKWs teilweise oder ganz auf dem Gehweg zu parken.
Auf vielen Gehwegen ist es daher nicht mehr möglich, zu zweit nebeneinander oder mit je einem Kind links und rechts an der Hand oder mit einem Zwillingskinderwagen auf dem Gehweg zu laufen.
Als Beispiele nenne ich hier Teile des Martinsviertels (zum Beispiel Teile die Pankratiusstraße oder Müllerstraße), aber auch im Johannesviertels, oder dem Steinberg- oder Komponistenviertel begegnet einem dieses Problem häufig.. Wahrscheinlich trifft es aber auf alle Stadtteile zu.
Die bestehende Tolerierung des Gehwegparkens birgt ein hohes Konfliktpotential zwischen Autofahrern und Fußgängern und gefährdet die Sicherheit gerade der jüngsten Verkehrsteilnehmer. Daher fordere ich die Stadt auf, für klare Verhältnisse zu sorgen: Dort, wo der Gehweg breit genug ist, können Autos gerne teilweise auf dem Gehweg stehen, dann aber bitte mit entsprechender Beschilderung und Markierung. Dort, wo der Gehweg zu eng ist und Gehwegparken daher nicht erlaubt ist, soll die Stadt bitte auch dafür sorgen, dass Gehwege als solche für die Menschen nutzbar sind.

108 Teilnehmende unterstützen diesen Beitrag 6 Teilnehmende lehnen diesen Beitrag ab Abstimmungsergebnis zu diesem Beitrag: 102

Fuß und Rad

Fuß und Rad

08.11.2022 um 23:42

Ein sehr guter und zudem fundiert ausgearbeiteter Vorschlag mit sinnvollen Kompromisslösungen - sehr professionell und umsichtig. Eine Einladung an alle, Rücksicht auf schwächerer Verkehrsteilnehmer zu nehmen. Die StVO ist eine geltende Verordnung und die Mindestgehwegbreite beträgt laut Regelwerke 2,50 m.
Stellungnahme
Stellungnahme Büro der Bürgerbeauftragten: Vorschlag wurde im Magistrat behandelt
Am 19.04.2023 wurde der Vorschlag "Bürgersteigparken konsequent ahnden und verbieten" sowie Vorschlag "Konsequentes Durchsetzen des Parkverbots auf Gehwegen" im Magistrat behandelt.

Zusammenfassung:
Vergleichbare Vorschläge wurden bereits zum Bürgerhaushalt 2013, 2014, 2016 und2017 und 2019eingebracht. Der Magistrat hat hierzu jeweils einer Ahndung des Gehwegparkens unter Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zugestimmt. An der Begründung der Vorlagen aus den Vorjahren wird festgehalten. In diesen wurde ausgeführt, dass das Gehwegparken nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten ist, soweit es nicht durch Zeichen oder Markierungen besonders zugelassen wird. Das Gehwegparken kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip. Die Stadtpolizei bestreift regelmäßig das Stadtgebiet und erteilt im ruhenden Verkehr Verwarnungen bzw. lässt besonders regelmäßig geparkte Fahrzeuge entfernen. Die jeweilige Handlung der Stadtpolizei ergeht in Anwendung von pflichtgemäßer Ermessensausübung im Spiegel der geltenden Rechtslage und den bisherigen Entscheidungen der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine Entfernung aller Fahrzeuge, die im Stadtgebiet auf Gehwegen parken ist rechtlich nicht möglich.

Link zur Magistratsvorlage 2023/0110:
https://darmstadt.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=20232303100109