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08.10.2022 um 14:58

Bürgersteigparken konsequent ahnden und verbieten

Themenbereich: Mobilität und ÖPNV
Stadtteil: gesamtstädtisch
Zeitraum des Verfahrens: 2. Halbjahr 2022

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. “ Das gilt auch für den ruhenden Verkehr, also für alle Fahrzeuge, die sich nicht im fließenden Verkehr befinden. Weil der Gehweg nicht zur Fahrbahn gehört gilt ganz grundsätzlich: das Parken auf dem Gehweg ist nach StVO verboten.

Nur in Darmstadt dürfen Autos ohne Ahndung weiterhin auf dem Bürgersteig parken.
Menschen zu Fuss oder mobilitätseingeschränkte Leute können kaum dort laufen.

Warum ist das so? Warum handelt die Stadt nicht endlich?!

Ich schlage vor die Strassen Kiesstrasse, Soderstrasse, Gerviniusstrasse, Kiesstraße und Darmstrasse als Vorreiter für das Woogsviertel zu kontrollieren und das illegale Parken auf dem Bürgesteig zu ahnden. Im Woogsviertel wurde dieses Jahr die Parkraumbewirtschaftung eingefügt, da bietet sich das Viertel an.


Es gibt keinen "Parkdruck". Wer sich ein Auto kauft, muss sich vorher überlegen ob er einen Parkplatz findet. Und nicht auf Kosten von Kindern, Eltern und anderen Leuten zu Fuss.

Wenn ich mir morgen ein Pony 🐎kaufe, dann muss ich mir auch vorher überlegen wo ich es unterstelle. Ich kann es auch nicht gratis in den Park 🌳stellen. Meine Antwort jedesmal auf die Frage "ja wo sollen denn all die Autos parken?"

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HorstHeinsen

HorstHeinsen

05.11.2022 um 13:48

Ich finde die Menge der Vorschläge hierzu, die Zustimmung und die eigentlich ganz klar vorliegende Regelung aus der StVO zeigen, dass es hier dringenden Handlungsbedarf gibt, der wesentlich zur Zufriedenheit der Bürger in der Stadt beitragen wird. Ich begrüße diese Initiativen!
Fuß und Rad

Fuß und Rad

08.11.2022 um 23:30

Die StVO gilt auch für Autos, egal wie groß und schwer, Was ist wichtiger - Eltern mit Kinderwagen, Kinder, Menschen mit Rollator oder das Pochen Unrecht in Anspruch nehmen zu wollen? Vermutlich kommt der Aufschrei erst dann, wenn die Hütte brennt und die Feuerwehr nicht durchkommt.
Stellungnahme
Stellungnahme Büro der Bürgerbeauftragten: Vorschlag wurde im Magistrat behandelt
Am 19.04.2023 wurde der Vorschlag "Bürgersteigparken konsequent ahnden und verbieten" sowie Vorschlag "Konsequentes Durchsetzen des Parkverbots auf Gehwegen" im Magistrat behandelt.

Zusammenfassung:
Vergleichbare Vorschläge wurden bereits zum Bürgerhaushalt 2013, 2014, 2016 und2017 und 2019eingebracht. Der Magistrat hat hierzu jeweils einer Ahndung des Gehwegparkens unter Berücksichtigung und Abwägung der im konkreten Einzelfall bestehenden Interessen zugestimmt. An der Begründung der Vorlagen aus den Vorjahren wird festgehalten. In diesen wurde ausgeführt, dass das Gehwegparken nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten ist, soweit es nicht durch Zeichen oder Markierungen besonders zugelassen wird. Das Gehwegparken kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bei der Ahndung des Gehwegparkens gilt wie bei allen Ordnungswidrigkeiten das Opportunitätsprinzip. Die Stadtpolizei bestreift regelmäßig das Stadtgebiet und erteilt im ruhenden Verkehr Verwarnungen bzw. lässt besonders regelmäßig geparkte Fahrzeuge entfernen. Die jeweilige Handlung der Stadtpolizei ergeht in Anwendung von pflichtgemäßer Ermessensausübung im Spiegel der geltenden Rechtslage und den bisherigen Entscheidungen der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Eine Entfernung aller Fahrzeuge, die im Stadtgebiet auf Gehwegen parken ist rechtlich nicht möglich.

Link zur Magistratsvorlage 2023/0110:
https://darmstadt.more-rubin1.de/vorlagen_details.php?vid=20232303100109